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Thermische Sanierung

Über ungedämmte Wände verliert ein Haus sehr viel Wärme. Putz und Farbe allein genügen nicht, um Energieverlusten nachhaltig aufzufangen. Durch eine thermische Gebäudesanierung erzielen Sie eine nachhaltige Wirkung durch langfristiges Handeln.

Die thermische Sanierung unter der die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke, untersten Geschoßdecke und des Kellerbodens sowie die Sanierung und der Austausch von Fenstern, die Einbindung thermischer Solaranlagen und den Einbau von Wärmepumpen als auch den Umstieg auf Brennwertgeräte verstande werden, wird in manchen Bundesländern gefördert.

Die Förderung für Wohnhaussanierungen in der Steiermark ist in zwei Teilbereiche aufgeteilt:

1. Umfassende Energetische Sanierung und Kleine Sanierung

Wer bekommt eine Sanierungsförderung?

Hauseigentümer, Mieter, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen, außer bei

  • Fernwärmeanschluss
  • Energie sparenden, ökologischen und behindertenfreundlichen Maßnahmen
  • Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum in bestehenden Eigenheimen.

Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt muss jedenfalls vorliegen.

Förderhöhe:
Die höchstmögliche Förderung pro Wohnung beträgt EUR 30.000,--. Durch Zuschläge - abhängig von der Anzahl der Öko-Punkte - kann die maximale Förderung pro Wohnung auf EUR 50.000,-- erhöht werden.

2. Umfassende Sanierung

Wer bekommt eine Sanierungsförderung?

Hauseigentümer und Bauberechtigte

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe wird gefördert?

  • Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen
  • Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
  • Sanierungsaufwand je Wohnung mehr als EUR 30.000,--
  • Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf Verbesserungen entfallen
  • Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung
  • Ständige Bewohnung der geförderten Wohnungen mit Hauptwohnsitz

Förderhöhe:
Es können max. EUR 1.130,-- je Quadratmeter Wohnnutzfläche an Sanierungskosten gefördert werden.

Die Förderung erhöht sich um maximal

  • EUR 40,-- je Quadratmeter Wohnnutzfläche bei Errichtung eines Niedrigenergiehauses [HWB zwischen 45 und 25 kWh/(m2.a)]
  • EUR 70,-- je Quadratmeter Wohnnutzfläche bei Errichtung eines Passivhauses [HWB 10 kWh/(m2.a)nach OIB]
  • EUR 145,-- je Quadratmeter Wohnnutzfläche bei Einbau eines Personenaufzuges.

Die Umsatzsteuer wird nicht geördert.

Weitere Informationen

 

 

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