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Förderung

Direktförderung Photovoltaikanlagen Land Steiermark

  • Anlagenleistung von mind. 2 kWp
  • Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurden noch nicht getätigt
  • Antragsstellung vor der Errichtung
  • Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteile
  • ergänzender Zuschuss durch die jeweils zuständige Gemeinde
  • kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen
  • rechnerischer Nachweis der Jahresenergieerzeugung der PV-Anlage zumindest 900 kWh/kWp, bei fassadenintegrierten PV-Anlagen zumindest 600 kWh/kWp

 

Für eine PV-Anlage in der Größe von 2 kWp, wird ein Sockelbetrag von 500 Euro und zusätzlich eine Förderung von 750 Euro vergeben. Für jedes weitere erreichte kWp gibt es zusätzlich 250 Euro, für zusätzlich 0,5 kWp - 125 Euro. Die maximale förderbare Anlagengröße beträgt jedoch 5 kWp je Zählpunkt. Wird daher um eine Förderung einer größeren Anlage angesucht, wird dennoch nur der Förderbetrag für eine 5 kWp Anlage gewährt.

Bei ergänzendem Zuschuss durch den Klima- und Energiefonds, reduziert sich der Förderbetrag einer 2 kWp Anlage auf 562,50 Euro und jedes weitere 0,5 kWp auf 93,75 Euro.

Die Beihilfenobergrenze der Landesförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds beträgt je PV-Anlage 2.000 Euro bzw. im Geschosswohnbau mit max. 15 kWp, 4.000 Euro. Je Wohneinheit ist jeweils nur ein Zählpunkt förderbar

Weitere Infos zur Photovoltaik Förderung

 

 

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